Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verkäufer
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Nutzerkreis
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Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Auktionsplattform
meineautoauktion.de (nachfolgend "Plattform") durch natürliche oder juristische Personen (nachfolgend "Verkäufer"),
die Fahrzeuge über die Plattform zum Kauf anbieten.
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Zulässiger Nutzerkreis: Als Verkäufer dürfen sich auf dieser Plattform private Nutzer (B2C)
sowie Unternehmen und juristische Personen (B2B) registrieren, die Fahrzeuge anbieten, die nicht aus einer
gewerblichen Ankauf- und Wiederverkaufstätigkeit stammen (z. B. Fuhrparkfahrzeuge, Leasingrückläufer, Dienstwagen oder Betriebsfahrzeuge).
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Ausschluss von gewerblichen Fahrzeughändlern: Die Teilnahme von Personen oder Unternehmen, deren primäres
oder wesentliches Geschäftsmodell der An- und Wiederverkauf von Kraftfahrzeugen ist (Fahrzeughändler, Kfz-Wiederverkäufer),
ist als Verkäufer auf dieser Plattform ausgeschlossen. Der Verkäufer versichert mit der Registrierung, dass er diese Bedingung erfüllt.
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Stellung der Plattform: Die Plattform stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Vermittlung von
Kaufangeboten zwischen Verkäufern und registrierten Käufern (Händler) zur Verfügung.
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Keine Vertragspartei: Die Plattform ist weder Käufer noch Verkäufer der über die Plattform angebotenen
Fahrzeuge und wird nicht Vertragspartei der zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenen Kaufverträge. Die Abwicklung des
Kaufvertrages, einschließlich Bezahlung, Übergabe und Gewährleistung, erfolgt ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer.
§ 2 Zustandekommen des Kaufvertrages (Auktion)
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Angebot durch Verkäufer: Mit der Erstellung und Freigabe der Auktion gibt der Verkäufer
ein verbindliches und unwiderrufliches Verkaufsangebot für das eingestellte Fahrzeug ab. Dieses Angebot
richtet sich an den Händler, der entweder das höchste Gebot abgibt oder den vom Verkäufer nach Auktionsende
festgelegten finalen Preis akzeptiert.
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Zustandekommen bei gesetztem Mindestpreis: Hat der Verkäufer einen Mindestpreis festgelegt,
kommt der Kaufvertrag automatisch und unmittelbar mit dem Händler zustande, der am Ende der Auktion ein Gebot
abgibt, das den Mindestpreis erreicht oder übersteigt. Einer zusätzlichen Bestätigung des Verkäufers bedarf es nicht.
Wird der Mindestpreis nicht erreicht, kommt ein Kaufvertrag dennoch zustande, wenn der Verkäufer nach Auktionsende
einen finalen Preis festlegt und der Höchstbietende diesen Preis akzeptiert.
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Zustandekommen ohne Mindestpreis: Hat der Verkäufer keinen Mindestpreis gesetzt und liegt am Ende
der Auktion ein gültiges Höchstgebot vor, hat der Verkäufer ab Auktionsende 48 Stunden Zeit, dieses Höchstgebot
anzunehmen oder abzulehnen. Nimmt der Verkäufer das Höchstgebot innerhalb dieser Frist an, kommt der Kaufvertrag
mit dem Höchstbietenden zustande. Lehnt der Verkäufer das Höchstgebot ab oder trifft er innerhalb der
48-stündigen Entscheidungsfrist keine Entscheidung, gilt das Höchstgebot als abgelehnt und es kommt kein
Kaufvertrag zustande. In diesen Fällen kann gemäß § 4 eine Servicegebühr anfallen.
§ 3 Pflichten und Haftung des Verkäufers für Fahrzeugdaten
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Richtigkeit der Angaben: Der Verkäufer ist zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe aller relevanten
Informationen über das Fahrzeug verpflichtet, insbesondere hinsichtlich technischer Daten, des Zustands, möglicher Vorschäden,
Unfallfreiheit und Mängel.
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Haftung des Verkäufers: Der Verkäufer haftet gegenüber dem Händler allein für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der in der Auktion gemachten Angaben sowie für die vertragsgemäße Beschaffenheit des Fahrzeugs.
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Folgen bei Mängeln (Kaufpreisminderung): Stellt der Händler bei der Besichtigung oder Abholung eine
erhebliche Abweichung des tatsächlichen Fahrzeugzustands von der Beschreibung in der Auktion fest (z.B. versteckter
Unfallschaden), so ist die Plattform hierfür nicht haftbar. Solche Mängel und deren finanzielle Konsequenzen (z.B.
Kaufpreisminderung) müssen direkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer verhandelt und gelöst werden.
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Ausschluss der Plattformhaftung: Die Plattform übernimmt keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel des
Fahrzeugs und haftet nicht für Schäden, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Verkäufers resultieren.
§ 4 Abwicklung des Kaufvertrages
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Abwicklung: Nach Zustandekommen des Kaufvertrages werden die Kontaktdaten von Verkäufer und Händler ausgetauscht.
Der Verkäufer verpflichtet sich zur zügigen Kontaktaufnahme zur Organisation der weiteren Abwicklung
(Besichtigung, Bezahlung, Abholung).
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Gebühren: Die Nutzung der Plattform ist für den Verkäufer grundsätzlich kostenfrei.
Eine Servicegebühr fällt ausschließlich dann an, wenn kein Mindestpreis gesetzt wurde, am Ende der
Auktion tatsächlich ein gültiges Höchstgebot vorliegt und der Verkäufer entweder
a) das gültige Höchstgebot ausdrücklich ablehnt oder
b) innerhalb der 48-stündigen Entscheidungsfrist keine Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des
gültigen Höchstgebots trifft.
In beiden Fällen gilt das Höchstgebot als abgelehnt und dem Verkäufer wird eine
Servicegebühr in Höhe von 19,99 EUR inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.
Geht während der Auktion kein gültiges Gebot ein, fällt keine Servicegebühr an. Wird ein Mindestpreis gesetzt,
wird für die Ablehnung beziehungsweise das Nichterreichen eines Gebots keine Servicegebühr nach dieser Regelung erhoben.
Wird ein gesetzter Mindestpreis erreicht oder übertroffen, kommt automatisch ein Kaufvertrag zwischen dem
Höchstbietenden und dem Verkäufer zustande. Ein Kaufvertrag kommt ebenfalls zustande, wenn der Mindestpreis zwar
nicht erreicht wurde, der Verkäufer dem Höchstbietenden nach Auktionsende einen finalen Preis anbietet und der
Höchstbietende diesen akzeptiert.
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Verpflichtung zur Durchführung: Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kaufvertrag zum
Höchstgebot durchzuführen, sofern dieser gemäß § 2 zustande gekommen ist. Bei einem unberechtigten
Rücktritt des Verkäufers vom Kaufvertrag kann die Plattform den Verkäufer für zukünftige
Auktionen sperren und vertragliche Strafen gemäß gesonderter Vereinbarung festlegen.
§ 5 Verfügbarkeit der Plattform
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Technische Verfügbarkeit: Die Nutzung der Plattform wird im Rahmen der technischen und betrieblichen
Möglichkeiten des Betreibers gewährleistet. Der Verkäufer erkennt an, dass eine hundertprozentige Verfügbarkeit technisch
nicht realisierbar ist.
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Einschränkungen: Insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen (z.B. Serverausfall,
höhere Gewalt) oder anderen Gründen kann die Erreichbarkeit der Plattform zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen sein.
Der Betreiber wird sich bemühen, Ausfallzeiten so kurz wie möglich zu halten.
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Haftungsausschluss bei Ausfall: Die Plattform haftet nicht für Schäden, die dem Verkäufer aufgrund der
zeitweisen Nichtverfügbarkeit der Plattform, insbesondere durch entgangene Gebote oder Transaktionen, entstehen.
§ 6 Datenspeicherung und Datenschutz
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Speicherung der Daten: Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten
sowie die Daten zu den eingestellten Fahrzeugen zum Zwecke der Durchführung der Auktion, der Abwicklung des Kaufvertrages
und der Bereitstellung der Plattformdienste gespeichert und verarbeitet werden.
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Weitergabe zur Abwicklung: Zur Erfüllung des Kaufvertrages werden die erforderlichen Kontaktdaten des
Verkäufers (Name, Kontaktdaten) an den Höchstbietenden (Händler) weitergegeben.
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Datenschutzerklärung: Ergänzend gelten die Bestimmungen der gesonderten Datenschutzerklärung der Plattform.
§ 7 Kostenpflichtige Marktwert-Schätzung und Widerrufsrecht
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Gegenstand der Dienstleistung:
Registrierte Verkäufer können über die Plattform eine kostenpflichtige
Marktwert-Schätzung für ein Fahrzeug beauftragen. Die Marktwert-Schätzung
stellt eine unverbindliche Einschätzung des möglichen Fahrzeugmarktwertes
auf Grundlage der vom Verkäufer übermittelten Fahrzeugdaten und sonstigen
Angaben dar. Sie stellt insbesondere keine Garantie für einen tatsächlich
erzielbaren Verkaufs-, Auktions- oder Ankaufspreis dar.
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Preis und Zahlungsabwicklung:
Der jeweils vor Abschluss der Bestellung angezeigte Gesamtpreis ist
verbindlich. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den auf der Plattform
angebotenen Zahlungsdienstleister. Der Vertrag über die kostenpflichtige
Marktwert-Schätzung kommt im Rahmen des Bestell- und Zahlungsvorgangs
zustande.
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Grundlage der Marktwert-Schätzung:
Die Qualität und Aussagekraft der Marktwert-Schätzung hängen wesentlich
von der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Verkäufer angegebenen
Fahrzeugdaten ab. Der Verkäufer ist daher verpflichtet, alle für die
Einschätzung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
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Unverbindlichkeit der Einschätzung:
Die Marktwert-Schätzung dient ausschließlich als unverbindliche
Orientierung. Der tatsächlich erzielbare Verkaufspreis kann insbesondere
aufgrund des tatsächlichen Fahrzeugzustands, regionaler Marktbedingungen,
Nachfrage, Ausstattung, Vorschäden, Reparaturbedarf, Marktveränderungen
und weiterer Umstände von der Einschätzung abweichen.
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Widerrufsrecht für Verbraucher:
Soweit der Verkäufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und ihm
gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, gelten ergänzend die Bestimmungen
der gesonderten
Widerrufsbelehrung für die Marktwert-Schätzung
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Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung:
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Ausführung der
Marktwert-Schätzung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist
begonnen wird, kann die Bearbeitung entsprechend vorzeitig beginnen.
Die gesetzlichen Regelungen über einen möglichen Wertersatz sowie das
Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Erbringung der
Dienstleistung bleiben unberührt.
§ 8 Schlussbestimmungen
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Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.
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Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Gerichtsstand: Sofern der Verkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Betreibers.
Stand: 07.2026